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Tipp:
wer sich als Student in Karlsruhe mit Erstwohnsitz anmeldet, bekommt ein Begrüßungspaket im Wert von über 150€!
Letztes Jahr wurden unter den "anmeldern" zusätzlich 200 Fahrräder verlost, vielleicht gibt es dieses Jahr wieder so etwas.
Mehr darüber unter: www.erstwohnsitz-ka.de/
Tipps
Tipps für das studentische Wohnen in Karlsruhe
TIPP1:
Anmeldung
Jeder der umzieht muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Wenn man seinen Wohnsitz zu Hause behalten will, muss man entscheiden, wo der Erstwohnsitz künftig ist. Es kann nur einen Erstwohnsitz geben, denn von dort bekommt man z. B. die Lohnsteuerkarte, muss die Steuererklärung einreichen und nur dort darf man wählen gehen.
Karlsruhe belohnt Studenten, die sich als Erstwohnsitz in KA anmelden:
wer sich als Student in Karlsruhe mit Erstwohnsitz anmeldet, bekommt ein Begrüßungspaket im Wert von über 150€!
Letztes Jahr wurden unter den "anmeldern" die sich ab 01.10. angemeldet haben zusätzlich 200 Fahrräder verlost, vielleicht gibt es dieses Jahr wieder so etwas.
Mehr darüber unter: www.erstwohnsitz-ka.de/
Aber: überlegt Euch was da alles mit dran hängt. Wenn auf Euch ein eigenes Fahrzeug zugelassen ist, dann ist dieses umzumelden, was auch Geld kostet, ausserdem ändert sich evtl. die Regionalklasse der KFZ-Versicherung, ob es billiger oder teuerer wird sagt Euch Euer Versicherungsvertreter.
Egal ob Erst- oder Zweitwohnsitz, anmelden müsst Ihr Euch. Das geht bei den Bürgerbüros, wo die sich befinden seht Ihr hier.
Und hier könnt Ihr die Meldeformulare herunterladen.
TIPP2:
GEZ
Jeder der in seiner eigenen Wohnung ein Rundfunk- und/oder Fernsehgerät bereit hält ist grundsätzlich GEZ-pflichtig.
Seit einiger Zeit sind auch Computer mit Internetzugang sowie Handys mit UMTS- oder Wlan-Funktion Empfangsgeräte. Die GEZ schreibt auf Ihrer Hompage, dass die sog. neuartigen Empfangsgeräte eher die Ausnahme und nicht die Regel sind. Für Studenten ist das wohl umgekehrt. Hier wurde ein notwendiges Arbeitsgerät gebührenpflichtig gemacht. Da tröstet es nur wenig, dass hierfür nur die geringere Rundfunkgebühr erhoben wird (sofern der Empfang nur übers Internet möglich ist und z. B. keine DVB-T oder Sat-Karte eingebaut ist).
Für bestimmte Personen gibt es die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht zu befreien. Bei Studenten sind das fast ausschließlich Empfänger von BAFÖG sowie Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF.
Bitte meldet Eurer Geräte unbedingt an und stellt den Befreiungsantrag. Wenn Ihr erwischt werden, weil Ihr nicht angemeldet seid kostet es rückwirkend Gebühren, auch wenn Ihr die Voraussetzung einer Befreiung erfüllt. Denn eine rückwirkende Gebührenerhebung ist zulässig, eine rückwirkende Befreiung gibt es nicht.